Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Streik auf 10 Jahre wird nicht umgesetzt

Beim ersten Blockchain-Roundtable der Freien Demokraten (FDP) am 28. April kündigte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) an, dass die Haltedauer für Kryptowährungen, die zum Staken oder Verleihen verwendet werden, nicht von einem auf zehn Jahre verlängert wird.

Das bedeutet, wenn Investoren Kryptowährungen, die für Staking/Darlehen verwendet werden, länger als 365 Tage halten, müssen sie diese nicht verkaufen Lenken auf den Gewinn zahlen – wie hoch er auch sein mag.

Zur Erinnerung: Beim Staking behalten Krypto-Investoren ihre Coins, um der zugehörigen Blockchain neue Blöcke hinzuzufügen – im Gegenzug erhalten sie Belohnungen. Strike benötigt weniger Energie als Mining. Staking funktioniert nur mit Kryptowährungen, die auf dem Protokolltyp „Proof of Stake“ (PoS) basieren, wie z. B. Cardano (ADA) oder Lawinen (AVAX

Auch der kommerzielle Charakter des Staking wurde am Blockchain Roundtable diskutiert. Das BMF unterscheidet zwischen aktivem und passivem Staking, jeweils gilt jemand als Validator oder Delegator. Wenn Sie als aktiver Validator direkt am Konsensusverfahren teilnehmen, wird von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen. Dies sollte jedoch im Einzelfall geklärt oder widerlegt werden.

Zusätzlich zum Staking des Themas, Monetarisierung von nicht austauschbaren Token (NFTs) gesprochen. Allerdings ist noch nicht klar, ob die Aufbewahrungsfrist für die Erwerbsaufklärung über NFTs von einem Jahr auf 10 Jahre verlängert wird. In der Zwischenzeit werden Gewinne aus zufälligem NFT-Handel – wie dem Verkauf von Artefakten in Privatbesitz – nur besteuert, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erfolgt.

Kryptoregulierung im Gange

Die lokale Blockchain-Community begrüßt die Absicht des BMF und der deutschen Politik, Rechtsklarheit rund um Krypto zu schaffen. So findet Jonas Gross, Präsident der Digital Euro Association, sagte, die vorgeschlagenen rechtlichen Rahmenbedingungen seien wichtig, um „Innovationen rund um Krypto-Assets zu fördern“.

„Steuerberater berichteten, dass zahlreiche private und gewerbliche Krypto-Kunden erwägen, Deutschland aus steuerlichen Gründen zu verlassen. Eine systematische Auswanderung würde [mit den geplanten Regelungen] auf jeden Fall verhindert werden“.

Der entsprechende Entwurf des BMF-Schreibens wird in Kürze veröffentlicht und das alte BMF-Schreiben vom letzten sommer Ersatz. In diesem jüngsten Schreiben heißt es, dass Anleger Kryptowährungen zehn Jahre nach ihrer Einstellung und Ausleihe halten müssen, um steuerfrei zu bleiben.

Auch für dieses Jahr sind Briefe des BFM zu weiteren Themen geplant.

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