Am Donnerstag geschlagen Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht schlug im Rahmen seiner zweiten Konsultation zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets vor, dass Banken ihr Engagement in Krypto-Assets der Gruppe 2 auf nur 1 Prozent ihres Tier-1-Kapitals begrenzen sollten.
Digitale Assets der Gruppe 1 umfassen tokenisierte traditionelle Assets wie synthetische Aktien oder Assets mit wirksamen Stabilisierungsmechanismen wie regulierte Stablecoins. Dieser Vorschlag bedeutet, dass für digitale Vermögenswerte der Gruppe 1 mindestens die gleichen risikobasierten Kapitalanforderungen gelten wie für traditionelle Vermögenswerte im Rahmen der aktuellen Eigenkapitalregelung (Basel III).
Kryptowährungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden als digitale Vermögenswerte der Gruppe 2 klassifiziert, zu denen theoretisch wichtige Kryptowährungen gehören, die keine Stablecoins oder Tokens sind, wie z. B. Bitcoin (Bitcoin) und die meisten Altcoins sind im Besitz. Daher können Banken nur 1 Prozent ihres gesamten Eigenkapitals oder Nettoinventarwerts in Long- oder Short-Positionen in digitalen Vermögenswerten der Gruppe 2 investieren.
Der Basler Ausschuss erwägt zudem, dass Banken für digitale Vermögenswerte der Gruppe 2 einen Risikoaufschlag von 1.250 Prozent einführen werden, im Vergleich dazu gilt für Aktien je nach Bonität des Unternehmens ein Risikoaufschlag von 20 bis 150 Prozent. Gemäß Basel III dürfen die risikogewichteten Aktiva einer Bank 10,5 Prozent ihres Kernkapitals nicht überschreiten. Auf diese Weise wird eine angemessene Schuldenlast erreicht.
Ein solcher Schritt würde wahrscheinlich die Fähigkeit der Banken, in Zukunft volatile Kryptowährungen zu kaufen, stark einschränken, da eine Bank für alle 10 Millionen US-Dollar an Bitcoin-Käufen risikogewichtete Vermögenswerte im Wert von 125 Millionen US-Dollar zu ihrem Portfolio hinzufügen müsste. Damit wären sie deutlich weniger lukrativ als Anlagen mit geringeren Prämien. Basel III ist ein internationales Regulierungsabkommen, an die sich fast alle Finanzinstitute in Industrieländern halten müssen. Dies wird auch durchgesetzt.