Europa gibt grünes Licht für MiCA – Kryptoregulierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 9. Juni wurde schließlich die nun verabschiedete Krypto-Verordnung der Europäischen Union (EU) – die sogenannten Markets in Crypto-Assets (MiCA) – im Amtsblatt der Europäischen Union (ABI) veröffentlicht. veröffentlicht. Damit beginnt offiziell der Countdown bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Dezember 2024.

Die Verordnung wurde am 31. Mai nach langen Verhandlungen verabschiedet wurde unterschriebenDas bereits im Jahr 2020 eingeführte Ziel zielt darauf ab, einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu schaffen.

Während die neuen Regeln tatsächlich innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten, erfolgt die Umsetzung erst am 30. Dezember 2024, wobei einige Teile bereits sechs Monate früher, nämlich ab dem 30. Juni 2024, in Kraft treten.

Die Kryptoindustrie lobt das Gesetzgebung für die Schaffung eines europaweit einheitlichen Regulierungsrahmens, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen als auch der vorgesehenen Betriebsabläufe.

Zu den wichtigsten Bestandteilen der MiCA-Gesetzgebung gehören Registrierungs- und Lizenzanforderungen für Kryptowährungsemittenten, Börsen und Wallet-Anbieter.

Beispielsweise verlangen die Vorschriften von Stablecoin-Emittenten, bestimmte Sicherheits- und Schadensbegrenzungsanforderungen zu erfüllen, während Krypto-Depotbanken angemessene Sicherheits- und Schutzmaßnahmen umsetzen müssen, um potenzielle Cybersicherheitsrisiken und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.

Das Gesetz zielt auch darauf ab, Marktmissbrauch, Insiderhandel und manipulative Strategien auf dem Kryptomarkt zu verhindern.

Die Kryptoindustrie in den USA gerät unterdessen zunehmend unter Druck, nachdem die Securities and Exchange Commission (SEC) regulatorische Maßnahmen gegen die führenden Kryptobörsen ergriffen hat Binance Und Münzbasis gestartet.

Gegen beide Börsen werden mehrere Anklagen erhoben, darunter die fehlende Registrierung als lizenzierter Broker und das Anbieten nicht registrierter Wertpapiere.



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