Schweizer Gesetzesänderungen für DLT/Blockchain-Handelsplattformen treten in Kraft

Im Schweiz ist nach a Beschluss des Bundesrates vom 18. Juni eine Gesetzesänderung für DLT– und Blockchain– Handelsplattformen traten in Kraft.

Lizenzanforderung für Crypto Exchanges

Dies erfordert künftig eine Bewilligung der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Die Finma hat bereits vor Inkrafttreten mit der Erteilung der entsprechenden Bewilligungen begonnen. So erhielt beispielsweise der Schweizer DLT-Marktplatz Taurus Digital eXchange im April dieses Jahres als Wertpapierhaus zugelassen. Dafür ist die Crypto Broker AG mit Sitz im Crypto Valley Zug lizenziert schon im februar.

Neben der Bewilligungspflicht regelt eine ebenfalls am 1. August in Kraft getretene Insolvenzrechtsnovelle die Aussonderung von kryptobasierten Vermögenswerten im Insolvenzfall und erhöht damit die Rechtssicherheit für die Beteiligten.

Schweizerisches DLT / Blockchain-Gesetz

Der regulatorische Rahmen für die Gesetzesänderungen wurde bereits im September 2020 vom Schweizerischen Bundesrat festgelegt. Der erste Teil der neuen Regeln war am 1. Februar in Kraft getreten. Die Umsetzung des neuen Regulierungsrahmens soll dazu beitragen, die aufstrebende Krypto- und Blockchain-Szene in der Schweiz zu verbessern.



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