Bundestagsanhörung zum Metaverse offenbart Prozesspotenzial

Was ist das Metavers und wie geht man mit diesem neuen digitalen raum um? Diese Frage werde die Digitalkommission in einer öffentlichen Anhörung am 15. Dezember klären. Was eigentlich als Ideen- und Informationsaustausch zwischen Experten innerhalb eines Livestreams gedacht war, verlief anders als geplant. Am Ende offenbarte die Veranstaltung vor allem Ignoranz, ideologische Engstirnigkeit und Vorbehalte unter den Fakultätsmitgliedern, die über Metaverse, Facebook, Web 3.0, Blockchain-Technologie und Bitcoin sprachen (Bitcoin) waren nur zu glücklich, sie zusammenzustellen.

Unausgewogenes Expertengremium mit ideologischen Stolpersteinen

Neun als Experten geladene Referenten präsentierten zwei Stunden lang ihre eigene Meinung, ohne sich auf einen fruchtbaren Diskurs einzulassen. Dem vom Bundestag eingesetzten Expertengremium gehörte Jürgen Geuter an, der für seine polemischen Äußerungen und seine ablehnende Haltung gegenüber Bitcoin bekannt ist. Während die größte Kryptowährung nicht Gegenstand dieser Anhörung sein sollte, hatten viele der Teilnehmer Mühe, zwischen Web 3.0, Metaverse, Bitcoin und der Krypto-NFT-Ökonomie zu unterscheiden. Des Fragebogen sollte ein Abschweifen vom Hauptthema verhindern, ist aber nicht wirklich gelungen.

Ähnlich ging Rechtsanwalt Markus Büch vor Twitter vorausgesagt und sollte mit seiner Einschätzung stimmen. So verkam beispielsweise die öffentliche Anhörung zu Web 3.0 und Metaverse zu einem Forum für altbekannte Thesen. Fast alle „Experten“ nutzten die Gelegenheit, um viel Polemik und wenig Fachwissen gegen die Bitcoin-Front zu machen. Die Kernaussage lautete: „Bitcoin verbraucht zu viel Energie, ist nicht dezentralisiert, dient nur der Spekulation, bietet keinen Mehrwert und ist Ausdruck radikaler, rechtsextremer Ideologien“, heißt es in der Erklärung. Überblick der Gemeinde.

Lösungsorientierte Ansätze waren in der Fachwelt kaum zu hören. Es war eine Veranstaltung von Skeptikern und Kritikern. Malte Engeler, Richter am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, betonte, dass ein Blockchain-basiertes und proprietäres Web3 grundsätzliche rechtliche, grundsätzliche und datenschutzrechtliche Probleme habe. Ein zentraler Kritikpunkt aus Engelers Sicht ist die Einführung der Kategorie „Eigentum“ in Bezug auf personenbezogene Daten. Der verfassungsrechtlich anerkannte Zweck des Rechts auf Vergessenwerden sei mit der Blockchain-Technologie nicht vereinbar. In der Blockchain können Beiträge nur hinzugefügt, aber nicht entfernt werden, so der Verwaltungsrichter.

Jürgen Geuter (Art+Com und Anders Network) wurde seinem Ruf als zynischer Krypto-Gegner gerecht. Geuter sprach im Kontext des Themas von „hyperkapitalistischen Strukturen“. Er würde Kryptowährungen am liebsten ganz verbieten und sagte: „…wenn das Ziel darin besteht, Endkunden in ihren Rechten zu schützen und eine Grundlage zu schaffen, auf der Unternehmen sicher handeln und investieren können, sind Kryptowährungen toxische Vermögenswerte, deren Verwendung idealerweise verboten wäre. ”

Sebastian Klöß (AR/VR & Metaverse, Bitkom eV) konnte jedenfalls auf die Chancen hinweisen, die die anstehenden Entwicklungen im Bereich Web3.0 und Metaverse bieten. „Damals hätte sich kaum jemand vorstellen können, Smartphones so zu nutzen, wie sie es heute tun“, sagt Klöß. Die Anwendungsmöglichkeiten und Potenziale des Metaverse sind enorm, auch im Hinblick auf Metaverse im industriellen Bereich.

Andere Mitglieder des Gremiums sahen das anders. Im Kontext der Metaverse sprach Ludwig Siegele (Journalist bei The Economist) von einem „Schlagwort“, das über den Atlantik gewandert sei. Er warnte davor, Metas Pläne „zu ernst“ zu nehmen.

Eine Zusammenfassung des Inhalts aus Sicht des Pressedienstes des Bundestages ist im Internet verfügbar erhältlich. Vertreter der Teilnehmer Fachpresse abweichend davon wurde einstimmig entschieden, dass die einleitenden Worte zu Beginn des Livestreams bezeichnend für den gesamten Ablauf der Veranstaltung seien: „Like to get toucher together.“ – „Nein Danke.“





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