Die dänische Finanzaufsichtsbehörde erklärte, dass die Ausnahme von selbstverwalteten Wallets in der MiCA-Verordnung nicht bedeute, dass solche Wallets verboten werden sollten.
Die dänische Finanzaufsichtsbehörde erklärte, dass die Ausnahme von selbstverwalteten Wallets in der MiCA-Verordnung nicht bedeute, dass solche Wallets verboten werden sollten.
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