Die dänische Finanzaufsichtsbehörde hat erklärt, dass die Ausnahmeregelung für selbstverwaltete Wallets in der MiCA-Verordnung nicht bedeutet, dass solche Wallets verboten werden sollten.
Die dänische Finanzaufsichtsbehörde hat erklärt, dass die Ausnahmeregelung für selbstverwaltete Wallets in der MiCA-Verordnung nicht bedeutet, dass solche Wallets verboten werden sollten.
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