Mit der „Administrative Cooperation Directive“ (DAC8) will die EU Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister nahezu weltweit anweisen, Transaktionsdaten im Kryptobereich zu melden. DAC8 ist eine Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit, die bisher auf Unternehmen innerhalb der EU beschränkt war.
EU im Datenaustausch mit allen G20-Staaten
Die geplante Erweiterung dieser Richtlinie soll aber auch Unternehmen außerhalb der EU dazu verpflichten, Daten an die Steuerbehörden weiterzugeben, wenn es sich bei den steuerpflichtigen Gewinnen um Einlagen von EU-Bürgern handelt. Die Richtlinie gilt für alle Länder, die OECD-Berichtsrahmen für Krypto-Assets vereinbart. Dazu gehören alle G20-Staatenalso neben der EU auch Krypto-Schwergewichte wie die USA, China, Russland, Brasilien und Saudi-Arabien.
Die Aktualisierung des Abkommens über die Verwaltungszusammenarbeit zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden innerhalb der EU auf Einkünfte oder Einkünfte auszudehnen, die von in der EU ansässigen Nutzern generiert werden. Der besondere Fokus liegt auf den Gewinnen, die durch den Handel mit Kryptoassets erzielt werden.
DAC8 setzt auf das von Glimmer definierte Testverfahren, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Krypto-Asset-Dienstleister vermeiden sollen. MiCA bietet jedoch keine Grundlage für Steuerbehörden, um Informationen mit anderen Behörden weltweit zu sammeln und auszutauschen. Die neuen Vereinbarungen sollen diese Möglichkeiten schaffen.
Nach derzeitiger Planung der EU treten die DAC8 und die neuen Leitlinien dieses Rahmenabkommens am 1. Januar 2026 in Kraft. Durch die Erweiterung des Rechtsrahmens will die EU verhindern, dass EU-Bürger Krypto-Assets steuerfrei im Ausland verwahren.