LUNA ist keine Sicherheit – Südkoreanisches Gericht mit Paukenschlag im Terra-Fall

Ein südkoreanisches Gericht hat Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Wertpapierrecht durch den ehemaligen CEO und Mitbegründer von Terraform Labs, Hyun-seong Shin, zurückgewiesen. Im Rahmen des Urteils hat das Gericht die Terra-Kryptowährung LUNA nicht als Wertpapier eingestuft.

Das Südbezirksgericht in Seoul lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, Shins Vermögen zu beschlagnahmen und ihn aufgrund von Verstößen gegen das Wertpapiergesetz zu verhaften. Der Staatsanwalt argumentiert in der fraglichen Klage nicht nur, dass die betrügerischen Transaktionen von Terra gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen, sondern dass sich Shin auch des Vermögensbetrugs schuldig gemacht habe und daher eine Beschlagnahme seines Privatvermögens gerechtfertigt sei.

Eine von Google übersetzte Version der Gerichtserklärung lautet:

„Es ist schwierig, die Kryptowährung LUNA als Anlageprodukt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes einzustufen.“

Das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Beschlagnahme des Vermögens des Angeklagten mit der Begründung ab, es sei schwierig zu beweisen, dass das betreffende Vermögen „als Ergebnis einer Straftat oder durch aus einer Straftat erlangtes Vermögen geschaffen wurde“.

Das Besondere am Jüngsten Urteil ist, dass es kategorisch feststellt, dass die Terra-Kryptowährung LUNA kein Wertpapier ist. Andere Gerichte sind einem solchen Urteil immer wieder mit vorsichtigen Formulierungen wie „Die Rechtslage ist unklar“ und „Es ist fraglich, ob das Kapitalmarktgesetz hier angewendet werden kann“ ausgewichen.

Der Anwalt des ehemaligen Direktors erklärtlehnte das Gericht die Anträge der Staatsanwaltschaft auf einen Haftbefehl gegen seinen Mandanten und an dem Fall beteiligte Personen ab. Er fügte hinzu, dass LUNA aufgrund des neuen Gerichtsurteils nicht mehr ohne Weiteres als Anlageprodukt angesehen werden könne.

Das Gerichtsurteil macht die Terra LUNA-Saga nun zu einem Betrugs- und Unterschlagungsfall und nicht zu einem Verstoß gegen das Kapitalmarktgesetz. Die Staatsanwaltschaft beharrt jedoch weiterhin auf Letzterem und hat deshalb Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt.



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