Russland streicht Steuererleichterungen für Miner von Kryptokonten

Weniger als einen Monat nach seiner Einführung verlor Russlands Gesetzentwurf zur Regulierung des Krypto-Minings eine Reihe wichtiger Punkte, darunter den Vorschlag, dass sich Krypto-Miner im Austausch für ein Jahr Steuerbefreiung in ein spezielles Handelsregister eintragen sollten. Der Grund für den Verzicht auf diese Idee liegt darin, dass dadurch zu viele Steuereinnahmen verloren gehen könnten.

Die aktuelle Version von Rechnung mit dem Titel „Über den Bergbau in der Russischen Föderation“ vom 20. Mai und wurde bereits der Staatsduma, also dem russischen Parlament, zur Diskussion vorgelegt. Teilweise bestehen bereits deutliche Unterschiede mit Originalfassungdie am 29. April registriert wurde.

Obwohl der eigentliche Gesetzestext weitgehend gleich geblieben ist, wurde unter anderem der Passus zur Registrierungspflicht von Bergbauunternehmen gestrichen. In der jetzigen Fassung würde also die Registrierung von Bergbauunternehmen nur noch nach den gleichen Vorgaben wie für alle anderen Betriebe erfolgen, das Sonderregister ist also nicht mehr gültig.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Aussicht auf eine einjährige Steuerbefreiung verworfen, die Minern einen Anreiz zur Registrierung gegeben hätte. Allerdings hat die Rechtsabteilung der Staatsduma kritisiertdass diese Steuererleichterungen möglicherweise „erhebliche Kosten für den Staatshaushalt verursachen würden“, was letztendlich zur Streichung dieser Passage führte.

Bereits am 7. April hatte Anatoly Aksakov vom Parlamentarischen Finanzausschuss der Staatsduma angekündigt, dass der Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden soll. Ob dieser Entwurf auch bestimmte Vorgaben für die Besteuerung von Bergbauunternehmen enthält, ist noch nicht bekannt.

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