„Durchbruch!“ – EU schließt „erste“ umfassende Krypto-Regulierung mit MiCA ab

Die Europäische Union (EU) hat sich nun endlich auf einen „wegweisenden“ Rechtsrahmen für die Kryptografie geeinigt, der sowohl Krypto-Emittenten als auch Krypto-Dienstleister in einem umfassenden Regelwerk vereint.

Der deutsche EU-Parlamentarier Dr. Stefan Berger, den Cointelegraph-Lesern auch bekannt als „Bitcoin-Schutzengel“.der als Berichterstatter für MiCA maßgeblich an den Verhandlungen zum Gesetzentwurf beteiligt war, verkündete stolz den „Durchbruch!“ auf Twitter. denn Europa ist nun „der erste Kontinent“ mit einer „ausgewogenen“ vollständigen Krypto-Regulierung.

Die auf dem Namen Märkte für Krypto-Assets (MiCA) umfasst eine Fülle von Vorschriften, die von ungesicherten Kryptowährungen und Stablecoins bis hin zu Krypto-Börsen und Krypto-Wallets wie z offizielle Pressemitteilung erklärt.

Der französische Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire glaubt, dass „die wegweisende Verordnung den Wilden Westen beenden wird, der Krypto-Assets beherrscht, und die Rolle der EU als Standardsetzer in digitalen Fragen festigen wird“.

Stabiler Rahmen für Stablecoins

Verbraucherschutz hat im MiCA oberste Priorität, daher ist es nicht verwunderlich, dass vor dem Hintergrund des öffentlichkeitswirksamen Zusammenbruchs des Blockchain-Projekts Terra und des damit verbundenen Stablecoin TerraUSD (UST) die (wert-)stabilen Kryptowährungen alle ins Bild gekommen sind je mehr. Stablecoin-Emittenten müssen demnach künftig „ausreichende Liquiditätsreserven im Verhältnis 1:1“ vorhalten.

EU-Abgeordneter Ernest Urtasun erklärt in diesem Zusammenhang auf Twitter, dass diese Rücklagen „rechtlich und wirtschaftlich getrennt sein müssen“ und auch „vollen Schutz im Insolvenzfall bieten“.

Zudem ist für Stablecoins ein maximales Transaktionsvolumen von 200 Millionen Euro pro Tag festgelegt.

Gerade dieser Punkt hat in der Krypto-Community bereits für große Überraschung gesorgt, da das tägliche Handelsvolumen der führenden Stablecoins bereits deutlich höher ist. Tether-Aufzeichnung (USDT) 50,4 Mrd. $ und USD-Münze (USDC) 5,66 Hr. US-Dollar (5,4 Milliarden Euro) pro Tag.

Auch für dezentrale Stablecoins wie den Dai (DAI) dürften die neuen Anforderungen kaum erfüllt werden.

Interessanterweise wurde die MiCA am selben Tag übergeben, an dem die Kryptofirma Circle ihre erste große Euro-Stablecoin (EUROC) auf den Markt brachte.

Verbraucherschutz ist zentral

Wie bereits erwähnt, hat der Verbraucherschutz in der neuen EU-Verordnung einen hohen Stellenwert, daher werden Krypto-Dienstleister – im Gesetzestext als sogenannte Crypto-Asset Service Provider (CASPs) definiert – an strenge Auflagen gebunden und in die Pflicht genommen .

Laut Urtasun sind Handelsplattformen verpflichtet, ein Whitepaper für jede Kryptowährung bereitzustellen, die keinen eindeutigen Emittenten hat. Damit dürfte auch Marktführer Bitcoin (Bitcoin) beeinflussen. Die Kryptobörsen haften sogar für irreführende Angaben in den Projektbeschreibungen.

In diesem Zusammenhang soll es auch deutliche Warnungen an Verbraucher vor den Risiken des Handels mit Kryptowährungen geben und auch für das Marketing sind strenge Standards geplant.

Ein weiteres zentrales Thema, mit dem sich die MiCA befasst, sind Marktmanipulation und Insiderhandel. Hierzu schreibt der Europäische Rat:

„Das MiCA erstreckt sich auch auf alle Arten von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Transaktionen oder Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere Marktmanipulation und Insidergeschäfte.“

ESMA hat das Sagen

Um überhaupt innerhalb der Europäischen Union tätig zu sein, müssen Krypto-Dienstleister (CASPs) die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), einholen.

Die im Januar 2011 gegründete Behörde ist künftig die oberste Behörde, die direkt für die Überwachung der europäischen Kryptomärkte zuständig ist.

Weiterhin ist anzumerken, dass der neue Rechtsrahmen weder ein Verbot des umstrittenen Proof-of-Work (PoW) Konsensverfahrens – was indirekt ein Bitcoin-Verbot bedeuten würde – noch gesetzliche Bestimmungen für Non-Fungible Tokens (NFT) beinhaltet.

Immerhin hat die Europäische Kommission bereits angekündigt, das Thema NFTs in den nächsten 18 Monaten anzugehen und möglicherweise sehr bald einen Gesetzesvorschlag für die gehypte Anlageklasse passend zur MiCA vorzulegen.

„Der neue europäische Rechtsrahmen für Kryptowährungen wird für Krypto das sein, was die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Datenschutz ist“, sagte ein Circle-Sprecher.

Der Rechtsrahmen hat zunächst noch Entwurfsstatus und muss nun vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament überprüft werden, bevor die Verordnung in Kraft treten kann.

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