Indiens Zentralbank macht es klar – Das alte allgemeine Kryptoverbot gilt nicht Does

Indiens Zentralbank hat in einer offiziellen Erklärung deutlich gemacht, dass sie Banken derzeit nicht daran hindert, Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) handeln.

Die „Reserve Bank of India“ bezieht sich auf ihre Gegenwart Botschaft Medienberichten zufolge, denen zufolge einige Banken des Landes ihren Kunden unter Berufung auf angebliche Forderungen der Zentralbank den Umgang mit Kryptowährungen untersagen. Diese möglichen Spezifikationen stammen aus einem dreijährigen Kreisförmig die Zentralbank, die jetzt null und nichtig ist.

„Der Verweis auf Banken auf unser Rundschreiben ist nicht erlaubt, da es am 4. März 2020 vom Obersten Gerichtshof für ungültig erklärt wurde“, hieß es in der Erklärung am Montag. Banken können sich daher nicht mehr auf den Inhalt des Schreibens zu diesem Zeitpunkt verlassen.

Dennoch dürfen Finanzinstitute nach dem RBI-Geldwäschegesetz von 2002 weiterhin Kundeninformationen einholen und Kundenkonten einschränken, sofern diese Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche stehen.

Die Nachricht der Zentralbank ist eine direkte Antwort auf: MedienmitteilungenDarin heißt es, dass einige der größten Banken Indiens, darunter die HDFC Bank und die State Bank of India, ihre Kunden ausdrücklich davor gewarnt haben, Kryptowährungen zu handeln, da dies illegal ist. Einige Kunden geben an, dass sich die HDFC Bank explizit auf das RBI-Rundschreiben von 2018 bezog, das damals einem „allgemeinen Verbot“ von Kryptowährungen gleichkam, dies jedoch im März 2020 vom Obersten Gerichtshof Indiens durchgeführt wurde. gesammelt ist gewesen.

Auch wenn indische Kryptonutzer sich darüber freuen können, dass angebliche Warnungen ihrer Banken nicht mehr gelten, verdeutlicht dieses Beispiel einmal mehr die Unsicherheit der Rechtslage bezüglich Kryptowährung in Indien. Anfang des Jahres gab es Gerüchte, dass die Regierung wieder eine war Allgemeines Verbot hinarbeiten.





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